# Digitalbonus Bayern für KI-Projekte: Was die Regeln sagen

> Digitalbonus Bayern: Wer antragsberechtigt ist, ob KI-Projekte zählen, was ausgeschlossen ist. Regeln laut Förderseite, Stand 1.10.2026.

Autorin: Lika Kandel  
Veröffentlicht: 2026-10-01  
Quelle: https://likakandel.com/de/blog/digitalbonus-bayern-ki-projekte-was-die-regeln-sagen

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> **Auf einen Blick**
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> - Der Digitalbonus.Bayern bezuschusst laut Förderseite (Stand 1.10.2026) bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bis zu 7.500 € beim Standard und bis zu 30.000 € beim Plus; das Programm läuft bis zum 31.12.2027.
> - Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, entscheidet die Bezirksregierung, und aus diesem Beitrag entsteht kein Anspruch auf Förderung.

> **Hinweis**
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> Dieser Beitrag gibt wieder, was auf [digitalbonus.bayern](https://www.digitalbonus.bayern/foerderprogramm/) am 1.10.2026 stand. Regeln ändern sich. Prüfen Sie die aktuelle Fassung dort, bevor Sie etwas beauftragen.

## Wer kann den Digitalbonus Bayern beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern, die weniger als 50 Mitarbeiter haben und höchstens 10 Millionen € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Ausgenommen sind unter anderem Freie Berufe sowie Krankenhäuser, Kliniken, Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren.

## Wird ein KI-Projekt gefördert?

Der Förderbereich 2.1 Digitalisierung nennt Künstliche Intelligenz ausdrücklich: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, „insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz“ und weiteren Techniken. Gefördert werden Leistungen externer Anbieter samt notwendiger IKT-Software, die Einführung der Lösung (zum Beispiel Einrichtung, Installation, Programmierungen, technische Dokumentation) sowie Beratung und Schulung für die einzuführende Lösung mit bis zu 50 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben.

## Was ist der Unterschied zwischen Standard und Plus?

*Digitalbonus Standard und Plus im Vergleich*

|  | Digitalbonus Standard | Digitalbonus Plus |
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| Zuschuss | bis zu 7.500 € | bis zu 30.000 € |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent | bis zu 50 Prozent |
| Voraussetzung | förderfähige Maßnahme | besonderer Innovationsgehalt, detailliert beschrieben |
| Anzahl | je ein Antrag je Förderbereich | nur einmal im Programm |
| Vorab | – | Kontakt zur Bezirksregierung erbeten |

Als Beispiel für besonderen Innovationsgehalt nennt die Seite Projekte mit Schwerpunkt auf Künstlicher Intelligenz oder intelligenter Datenanalyse zur Verbesserung der betrieblichen Ergebnisse. Insgesamt sind zwei Anträge je Unternehmen möglich: einer je Förderbereich (Digitalisierung und IT-Sicherheit).

## Was ist nicht förderfähig?

Die Seite führt unter anderem diese Ausschlüsse auf:

- Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, auch durch eine nur mündlich erteilte Beauftragung.
- Maßnahmen, denen eine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt.
- Standard-Webseiten ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe.
- Standard-Online-Marketing sowie grafische und redaktionelle Dienstleistungen, ausdrücklich auch Videoerstellung.
- Beratungs- und Schulungsleistungen ohne Implementierung einer Lösung.
- Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 €.
- Maßnahmen, die über Mietkauf oder Leasing finanziert werden.
- Lizenzkosten und Systemservicegebühren im Bewilligungszeitraum, die einen Zeitraum von maximal 18 Monaten überschreiten.

Zu den Lizenzkosten schreibt die Seite, Sie sollten das Angebot des IT-Dienstleisters auf 18 Monate aufschlüsseln lassen. Rechnerisch gilt zur Untergrenze: Bei 4.000 € zuwendungsfähigen Ausgaben und 50 Prozent Fördersatz wären das höchstens 2.000 € Zuschuss.

## Wann reicht der Standard, wann braucht es Plus?

Zum Standard zählt laut Förderseite die Optimierung von Unternehmensprozessen mit ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement- und Warenwirtschaftssystemen, ebenso durchgängige Branchenlösungen wie Handwerkersoftware, Kunden- und Bewerberportale ohne technische Besonderheiten und Softwarelösungen zur Kundengewinnung, die über Standard-Marketing hinausgehen. Beim Plus ist der besondere Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung, mit einer Abgrenzung zu bestehenden Lösungen. Liegen die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht über 15.000 €, können Sie auch ein besonders innovatives Projekt mit dem Standard beantragen, weil sich die Zuschusshöhe nicht ändert; die Seite rechnet dann mit kürzerer Bearbeitungszeit.

## Wie läuft der Antrag ab?

1. Sie stellen den Antrag online bei der zuständigen Bezirksregierung, für Augsburg ist das die Regierung von Schwaben.
2. Die Anmeldung läuft ausschließlich über das ELSTER-Unternehmenskonto des antragstellenden Unternehmens.
3. Nach der Eingangsbestätigung per E-Mail dürfen Sie auf eigenes Risiko beginnen und Verträge abschließen.
4. Die Bezirksregierung prüft und erlässt einen Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheid.
5. Nach der Durchführung stellen Sie den Auszahlungsantrag, bei Bewilligung ab 1.11.2025 mit einer Projektmitteilung; bei bewilligten Zuschüssen über 10.000 € oder bei Stichproben kommt ein Verwendungsnachweis hinzu.

## Was ist ungeklärt?

Maßnahmen, denen eine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt, sind ausgeschlossen. Ob eine Schulung zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 der KI-Verordnung darunter fällt, lässt sich aus dem veröffentlichten Text nicht beantworten. Fragen Sie vor einer Beauftragung bei der Regierung von Schwaben nach. Zum Inhalt von Artikel 4 lesen Sie den Beitrag [KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung](https://likakandel.com/de/blog/ki-kompetenz-artikel-4-ki-verordnung-was-gilt-seit-juli-2026).

**Nächster Schritt:** Beauftragen Sie nichts, bevor die Eingangsbestätigung vorliegt. In der KI-Beratung für 100 € (gemäß §19 UStG ohne Umsatzsteuer) beschreibe ich mit Ihnen, welcher Ablauf sich automatisieren lässt und was er umfasst; die Entscheidung über eine Förderung trifft die Bezirksregierung: [Termin buchen](https://likakandel.com/de/termin/ki-beratung). Mehr zu meinen Leistungen: [KI-Automatisierung](https://likakandel.com/de/ki-automatisierung).
