KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO: Was gilt seit Juli 2026?
Artikel 4 KI-Verordnung nach der Änderung vom 27.7.2026: Was Betreiber tun müssen, was nicht, und warum es dafür kein EU-Bußgeld gibt.
Inhalt
Auf einen Blick
- Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen.
- Seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, müssen Sie für niemanden ein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren.
Was hat sich an Artikel 4 geändert?
| Bisherige Fassung | Neue Fassung | |
|---|---|---|
| Pflicht | Maßnahmen, um „nach besten Kräften sicherzustellen“, dass das Personal „über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügt | Maßnahmen, um die „Entwicklung“ der KI-Kompetenz des Personals zu „unterstützen“ |
| Kompetenzniveau | „ausreichendes Maß“ | kein bestimmtes Niveau muss garantiert werden |
| Geltung | ab 2. Februar 2025 | Änderung in Kraft seit 27. Juli 2026 |
Die ursprüngliche Fassung galt nach Artikel 113 Buchstabe a ab dem 2. Februar 2025. Die Änderung wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am dritten Tag danach in Kraft.
Die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 ersetzt Artikel 4 vollständig. Erwägungsgrund 8 begründet das damit, dass strikte Pflichten für alle Anbieter und Betreiber ungeeignet seien und einen zusätzlichen Befolgungsaufwand verursachten, insbesondere für kleinere Unternehmen. Aussagen wie „Sie müssen für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sorgen“ beschreiben die alte Fassung.
Wer zählt zum Personal?
Der Text nennt „Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind“. Nach meiner Lesart gehören also auch Externe dazu, die für Sie mit KI-Systemen arbeiten. Die Pflicht gilt für Anbieter und Betreiber, und die Formulierung „unterstützen“ lässt Ihnen Spielraum, wie die Maßnahmen aussehen.
Sind Sie Betreiber eines KI-Systems?
Wenn Ihre Mitarbeitenden ChatGPT oder Copilot im Betrieb nutzen, sind Sie nach meiner Lesart Betreiber eines KI-Systems, und Artikel 4 betrifft Sie. Die Pflicht trifft alle Betreiber, nicht nur große Unternehmen.
Sind KI-Schulungen für Mitarbeiter Pflicht?
Der Text von Artikel 4 verlangt Maßnahmen, nennt aber keine bestimmte Schulung. Ob Sie eine Schulung buchen, ist Ihre Entscheidung. Laut meiner Marktrecherche vom 1.10.2026 kosten Online-Schulungen mit Zertifikat zwischen 9,90 und 23,80 € je Person; bei 20 Personen und dem Preis von 9,90 € sind das 198 €. Eine eigene Schulung für Ihr Team lohnt sich vor allem, wenn sie an Ihren Abläufen ansetzt.
Gibt es ein Bußgeld, wenn Sie nichts tun?
Artikel 99 Absatz 4 der KI-Verordnung listet die Pflichten, für die EU-weit Geldbußen vorgesehen sind: die Artikel 16, 22, 23, 24, 26, 31, 33, 34 und 50. Artikel 4 steht nicht darunter. Nach Absatz 1 regeln die Mitgliedstaaten die Sanktionen. Die richtige Aussage lautet deshalb: Es gibt eine verbindliche Pflicht seit Februar 2025 mit nationaler statt EU-weiter Durchsetzung. Hohe Millionenbeträge, die im Netz zu Artikel 4 kursieren, lassen sich aus Artikel 99 nicht ableiten.
Was sollten Sie dokumentieren?
Das ist meine Empfehlung, keine Vorgabe des Textes: Halten Sie schriftlich fest, welche KI-Systeme in Ihrem Betrieb genutzt werden, wer sie nutzt und welche Maßnahmen Sie ergriffen haben, um die KI-Kompetenz zu unterstützen. Wenn jemand nachfragt, können Sie dann zeigen, was Sie getan haben.
Wer überwacht die Einhaltung in Deutschland?
Welche nationale Behörde die Einhaltung überwacht, habe ich nicht an einer Primärquelle geprüft und nenne sie deshalb nicht. Lesen Sie dazu die aktuellen Hinweise Ihrer Kammer oder eines Rechtsanwalts.
Wird eine KI-Schulung gefördert?
Das ist ungeklärt. Der Digitalbonus Bayern schließt Maßnahmen aus, denen eine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt, und Schulungen ohne Implementierung einer Lösung. Ob Artikel 4 darunter fällt, beantwortet der veröffentlichte Text nicht. Die Regeln habe ich im Beitrag Digitalbonus Bayern für KI-Projekte zusammengefasst; eine Förderung sage ich nicht zu.
Nächster Schritt: In der KI-Beratung für 100 € (gemäß §19 UStG ohne Umsatzsteuer) gehen wir durch, wo in Ihrem Betrieb KI genutzt wird und welcher Ablauf zuerst Arbeit spart: Termin buchen. Mehr dazu unter KI-Automatisierung.
KI-Beratung
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Über die Autorin
Lika KandelWebsites & KI
Ich baue Websites mit KI-Lead-Generierung und automatisiere Geschäftsprozesse. Augsburg.
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